Forschungsinstitut Technologie und Behinderung Barrierefreiheit wird bei der Planung von neuen Gerichtsgebäuden in NRW frühzeitig berücksichtigt

Navigation

Servicenavigation

Inhalt

Barrierefreiheit wird bei der Planung von neuen Gerichtsgebäuden in NRW frühzeitig berücksichtigt

05.10.2009

Foto des Amtsgerichtsgebäudes Herne

Bei neuen Gerichtsgebäuden in Nordhrein-Westfalen wird das Thema Barrierefreiheit von Anfang an in der Planung berücksichtigt. Die agentur barrierefrei NRW berät den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW und die Justiz im Hinblick auf die Barrierefreiheit der Gebäude.

In der Planung befinden sich neue Justizzentren in Bochum, Gelsenkirchen und Herne und ein neuer Saaltrakt für das Landgericht Essen. Bei allen Bauvorhaben wird die Barrierefreiheit von Anfang an mitbedacht. Dementsprechend spielt das Thema schon beim gerade laufenden Architektenwettbewerb für das Justizzentrum Herne eine wichtige Rolle.