Forschungsinstitut Technologie und Behinderung Erfolgreiche Tagung: Aktionspläne zu Barrierefreiheit intensiv diskutiert

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Erfolgreiche Tagung: Aktionspläne zu Barrierefreiheit intensiv diskutiert


Professor Christian Bühler während seines Eröffnungsvortrags
Foto: M. Böschemeyer

Bei der Di-Ji-Fachtagung „Aktionsplan SMART umsetzen. Kommunikation einfach machen“ haben sich die Teilnehmenden intensiv mit Aktionsplänen und Integrationsvereinbarungen auseinandergesetzt. Ziel von Aktionsplänen ist es, die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) etwa in Unternehmen zu verwirklichen. In drei Workshops ging es in Bonn um erste Ansätze für unterschiedliche Unternehmensbereiche.

Die Teilnehmenden kamen aus Schwerbehindertenvertretungen, von Arbeitgeberseite oder auch aus Verbänden und Behörden. Zu Beginn konnte Schwerbehindertenvertreter Manfred Rüdebusch ihnen seine Erfahrungen aus der Praxis vorstellen: Schon seit einigen Jahren gibt es bei der Daimler AG eine Integrationsvereinbarung. Über den Weg dorthin mit seinen Hürden und Widerständen berichtete Rüdebusch genauso wie über die Verbesserungen, die bislang mit Hilfe der Vereinbarung erreicht werden konnten.

Unter der Anleitung von Di-Ji-Mitarbeitern erarbeiteten die Teilnehmenden schließlich im Austausch verschiedene Ansatzpunkte für einen Aktionsplan. Welche Ziele will ich erreichen? Wer muss beteiligt werden? Welche Maßnahmen sind nötig? Sind meine Ziele realistisch? Mit all diesen Fragen setzten sie sich in den Workshops auseinander und gingen dabei nach dem sogenannten SMART-Prinzip (Spezifisch - Messbar - Aktionsorientiert - Realistisch - Terminierbar) vor. Besonders im Fokus stand dabei die Informations- und Kommunikationstechnologie.

Für den Unternehmensbereich „Aus- und Weiterbildung“, den die Arbeitsgruppe 1 behandelte, kann es, so ein Ergebnis, beispielsweise darum gehen, bei E-Learning-Programmen auf Barrierefreiheit zu achten, mehr Angebote in einfacher Sprache bereitzustellen oder – schon vor einer Einstellung: Stellenausschreibungen barrierefrei zu veröffentlichen.

Die AG 2 verschrieb sich im Bereich „Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“ der barrierefreien Kommunikation nach außen – und meinte damit etwa Mitteilungen und Materialien, aber auch die Gestaltung des Webauftritts eines Unternehmens nach den Vorgaben der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Um „interne und externe Unternehmenskommunikation“ ging es in Arbeitsgruppe 3. Als einen wesentlichen Punkt betrachteten die Teilnehmenden unter anderen die Verwendung barrierefreier PDF-Dokumente – etwa in Intranet oder elektronischer Personalakte.

Neben den konkreten Impulsen für Schritte im eigenen Unternehmen hat die Tagung sicherlich auch zur weiteren Sensibilisierung der Verantwortlichen für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben beigetragen.