Forschungsinstitut Technologie und Behinderung FTB untersucht Webauftritte der Abgeordneten

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FTB untersucht Webauftritte der Abgeordneten

13.06.2013

Logo des Projekts Di-Ji

Webangebote der Abgeordneten im Deutschen Bundestag enthalten viele Barrieren für Menschen mit Behinderungen. Sie können sich im Wahljahr vielfach nicht auf den Internetpräsenzen über Personen und politische Themen informieren. Das zeigt eine große Untersuchung des FTB im Rahmen des Projekts Di-Ji.

Di-Ji hat mehr als 400 Abgeordneten-Websites getestet. Außerdem gingen Hinweise über die Meldestelle für digitale Barrieren ein, die ebenfalls ausgewertet wurden. „Das Resultat ist alles andere als zufriedenstellend“, sagt Projekt- und Institutsleiter Prof. Christian Bühler. Auch die Websites der fünf Fraktionen sind nicht barrierefrei.

Bühler fordert: „Alle Informationen zur Bundestagswahl sollten für jeden zugänglich sein.“ Barrierefreiheit trage dazu bei, dass Menschen mit Behinderung von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.

In einer breit angelegten Aktion haben die Projektpartner BAG Selbsthilfe und Sozialverband VdK alle Abgeordneten und Fraktionschefs sowie Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert über die Ergebnisse der Tests informiert.

Barrieren auf den Websites finden sich unter anderem im Bereich „Multimedia“. Dort mangelt es zum Beispiel an Untertiteln, Abschriften oder Übersetzungen in Gebärdensprache für Videos, damit auch Gehörlose sie verstehen können. Auch unzugängliche PDF-Dokumente sind den eingegangenen Barrieremeldungen zufolge ein großes Problem. Weitere Barrieren bestehen zum Beispiel hinsichtlich der Angebote in Leichter Sprache, die schwierige Inhalte für Menschen mit Lernschwierigkeiten verständlicher macht.

Die Internetangebote von Bundestagsabgeordneten müssen für gehörlose, sehbehinderte, blinde Menschen und Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Internetsurfer mit motorischen Einschränkungen nutzbar sein, appellieren die beiden Verbände.

Anlässlich der Bundestagswahl fordern die Sozialverbände auch mit Blick auf die politische Teilhabe und den Zugang zu Informationen die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Für Webseiten der Bundesbehörden schreibt die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 digitale Barrierefreiheit bereits vor. „Auch die Politiker sollten Barrierefreiheit sicherstellen und in Sachen Inklusion mit gutem Beispiel vorangehen“, betont Prof. Bühler.