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Handbuch „Barrierefreiheit im Fernbuslinienverkehr“ erschienen
Das Personenbeförderungsgesetz wurde im Jahr 2013 aktualisiert. Seitdem gilt, auch im Fernbuslinienverkehr müssen bestimmte Auflagen zur Umsetzung von Barrierefreiheit erfüllt werden. Zum Beispiel müssen seit dem 01. Januar 2016 alle neuzugelassenen Fernbusse mit mindestens 2 Plätzen für Rollstuhlnutzende und passenden Einstiegshilfen ausgestattet sein. Diese und weitere Regelungen gelten ab dem 01. Januar 2020 für alle Fernbusse.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur beauftragte die Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen e. V. mit der Erstellung des Handbuchs „Barrierefreiheit im Fernbuslinienverkehr“. Dieses Handbuch soll den Umstellungsprozess unterstützen und wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e. V. erarbeitet. Es ist vor kurzem erschienen und kann auf den Seiten des Bundesverkehrsministeriums als barrierefreies PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Das Handbuch ergänzt die Kriterien für die Barrierefreiheit der Fahrzeuge mit Anforderungen an die Barrierefreiheit von Infrastruktur und Betrieb. Es zeigt positive Praxisbeispiele, wie Barrierefreiheit im Fernbuslinienverkehr umgesetzt werden kann.