Forschungsinstitut Technologie und Behinderung Rehacare 2017 - Nachlese

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Rehacare 2017 - Nachlese

Daria Frank, Agentur Barrierefrei und Anna Kaminski, Inklusionskataster NRW
Foto: lokalkompass.nrw

Die 40. REHACARE International 2017 schloss am Samstag den 07.10. für dieses Jahr ihre Tore. Insgesamt 39.000 Besucher informierten sich bei Fachmesse und Kongress über Hilfen und Erkenntnisse für ein selbstbestimmtes Leben. Vom 04. bis zum 07. Oktober 2017 stellten sich auf Europas wichtigster Messe rund um Inklusion und selbstbestimmtes Leben auch die zahlreichen Initiativen zur Umsetzung des Landesaktionsplans „NRW inklusiv“ vor. Auf Einladung der nordrhein-westfälischen Landesregierung war das FTB mit der Agentur Barrierefrei NRW wieder am Gemeinschaftsstand des Landes in Düsseldorf präsent.

Schwerpunkte am Messestand der Agentur Barrierefrei NRW waren Gesprächs-, Beratungs- und Sensibilisierungsangebote zu den Themen:

Der professionell moderierte Auftritt aller Akteure und viele inklusive Darbietungen und Angebote mit Musik und Tanz sorgten für Abwechslung und Stimmung am Stand der Landesregierung, der in diesem Jahr an einen Marktplatz erinnerte. Das offene und heitere Konzept zu dem auch der Eis-Stand einer Inklusionsfirma aus Reken gehörte, wurde von vielen Besuchern sehr gut angenommen.

Ruth Virginia Grossek im Beratungsgespräch am Rehacarestand der Agentur Barrierefrei NRW
Foto: FTB

Beim Empfang am Stand der Landesregierung betonte NRW Sozialminister Karl-Josef Laumann in seiner Ansprache die wichtige Rolle, die hochentwickelte technische Hilfen für das selbstbestimmte Leben von Menschen mit Behinderungen haben. Er nahm die gesetzlichen Krankenkassen deutlich in die Pflicht, für eine an den aktuellen technischen Standards orientierte Versorgung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Menschen zu sorgen. Innovationen, die hilfreich sind, Folgen von Behinderungen zu mildern, müssen den Menschen auch zur Verfügung stehen. Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür sieht er in der Überprüfung und dauerhaften Fortschreibung von Hilfsmittelrichtlinie und Hilfsmittelverzeichnis, wie im Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG vorgesehen, gegeben.

Weiterhin betonte der Minister das Recht auf Wahlfreiheit des Wohn- und des Arbeitsorts, was uneingeschränkt auch für Menschen mit Behinderungen gelten muss. Um dies zu gewährleisten, ist ein Ausbau von barrierefreier Infrastruktur und technischen Lösungen sowie des Angebots von ambulanten und stationären Pflege und Unterstützungsdienstleistungen nötig. Weiterhin betonte der Minister, dass die gesetzlich verankerten Versorgungsstrukturen sowohl die Flexibilitäts-, als auch die Sicherheitsbedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftigen Menschen dabei in einem ausgewogenen Verhältnis berücksichtigen müssen. Ein Video-Mitschnitt der Ansprache ist auf den Facebook-Seiten des MAGS.NRW zu finden.