Forschungsinstitut Technologie und Behinderung Untersuchung zur Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden in NRW

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Untersuchung zur Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden in NRW

06.02.2009

Die Teilnehmer der Untersuchung

Wie es um die Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude bestellt ist, hat die TU Dortmund in Zusammenarbeit mit der agentur barrierefrei NRW in einer breit angelegten Studie untersucht. Dazu wurden über hundert öffentliche Gebäuden in sieben nordrhein-westfälischen Städten unter die Lupe genommen, darunter rund zwanzig Verwaltungsgebäude, Schulen, Sport- und Freizeitstätten in Dortmund.

Methodik und Ergebnisse der Studie für den Bereich der Stadt Dortmund stellten Prof. Christian Bühler und Architekt Martin Philippi am 05.02.2009 gemeinsam mit dem Dortmunder Stadtdirektor Ullrich Sierau und der städtischen Behindertenbeauftragten Christiane Vollmer beim Ortstermin an drei der untersuchten Gebäude vor. In enger Kooperation mit der Stadt Dortmund hatten Studierende des Studiengangs Rehabilitationswissenschaften der TU Dortmund für die Studie die Gebäude mit Hilfe einer Checkliste begangen. Barrieren wurden durch Fotos dokumentiert und Verbesserungsvorschläge vorgelegt.

Die Untersuchungsergebnisse zeigen insgesamt, dass die beteiligten Städte dem Thema Barrierefreiheit in den letzten Jahren besondere Aufmerksamkeit gewidmet haben. Bei Bau- oder Umbaumaßnahmen wurden beispielsweise Rampen angebaut, Aufzüge erneuert und Behindertenparkplätze sowie Behindertentoiletten neu geschaffen. Die Untersuchung kommt aber auch zu dem Ergebnis, dass unter dem Begriff der Barrierefreiheit noch häufig nur der ungehinderte Zugang für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer verstanden wird. Eine barrierefreie Gestaltung von öffentlichen Gebäuden soll aber die Voraussetzungen schaffen, dass alle Menschen am öffentlichen Leben teilnehmen können, also auch Menschen mit Sinnesbehinderungen oder kognitiven Einschränkungen.