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Barrierefreies Wohnen

Richtlinien und Empfehlungen

Wie in vielen anderen Lebensbereichen sollte auch beim Wohnen das Prinzip Vorsorge gelten. Gerade unsere "alternde Gesellschaft" verlangt nach einer Architektur, die die wechselnden Anforderungen und Erwartungen im Laufe eines Lebens erfüllen kann. Die Planung barrierefreien Wohnraums muss deshalb sowohl die Unterschiedlichkeit der Bewohner und Bewohnerinnen - junge, alte sowie ggf. behinderte Menschen - als auch ihre jeweiligen möglichen Veränderungen vorausschauend miteinbeziehen. Doch woher kommen die Kriterien und Normen einer barrierefreien Gestaltung und woran orientieren sie sich?

Als Richtschnur für barrierefreies Bauen bzw. Wohnen dienen die Maße des Menschen bezogen auf seine Tätigkeiten in der Wohnung, in Gebäuden bzw. im Wohnumfeld. Die genaue Analyse von Greifhöhen, Aktionsradien, aber auch der Nutzung von Hilfsmitteln hat zur Formulierung der DIN-Normen 18024 "Barrierefreies Bauen" und 18025 "Barrierefreie Wohnungen" geführt, die zukünftig in der DIN 18030 zusammengefasst werden. Hier finden sich die technischen Grundlagen und Anforderungen, um Barrierefreiheit in Wohnungen, Gebäuden sowie im Wohnumfeld umzusetzen.

Um barrierefreie Wohnungen zu realisieren sollten im Wesentlichen die Planungsgrundlagen der DIN 18025, Teil 1 (Wohnungen für Rollstuhlbenutzer) berücksichtigt werden. Die Wohnberatungsstelle des Kompetenzzentrum Barrierefreiheit Volmarstein (KBV) der Evangelischen Stiftung Volmarstein in Wetter/ Ruhr empfiehlt darüber hinaus weiterreichende Anforderungen einzubeziehen, die ebenfalls im Folgenden dargelegt werden.

Hauseingang:
Aus DIN 18025, Teil 1:
  • Die Hauptwege, wie z.B. zum Hauseingang, zur Garage oder zum Müllsammelbehälter, müssen bei jeder Witterung gefahrlos begehbar sein. Der Weg zur Wohnung sollte kurz und wettergeschützt sein. Das Längsgefälle darf 3% und das Quergefälle 2% nicht überschreiten.
  • Bodenbeläge im Freien müssen auch mit dem Rollstuhl leicht und erschütterungsarm befahrbar sein.
  • Der Zugang zum Haus muss grundsätzlich immer stufenlos gestaltet werden. Untere Türanschläge und -schwellen sind grundsätzlich zu vermeiden. Soweit sie technisch unbedingt erforderlich sind, dürfen sie nicht höher als 2 cm sein.
  • Die Steigung der Rampe darf nicht mehr als 6% betragen. Bei einer Rampenlänge von mehr als 600 cm ist ein Zwischenpodest von mindestens 150 cm Länge erforderlich. Die Rampe und das Zwischenpodest sind mit 10 cm hohen Radabweisern zu versehen. Die Rampe ist ohne Quergefälle auszubilden. An Rampe und Zwischenpodest sind beidseitig Handläufe mit 3 cm bis 4,5 cm Durchmesser in einer Höhe von 85 cm anzubringen. Zwischen den Radabweisern einer Rampe muss die Bewegungsfläche 120 cm breit sein. Handläufe und Radabweiser müssen 30 cm in den Plattformbereich waagerecht hineinragen. Am Anfang und am Ende der Rampe muss die Bewegungsfläche mindestens 150 cm breit und 150 cm tief sein.
  • Die Bewegungsfläche vor und hinter handbetätigten Drehtüren muss 150 cm x 150 cm betragen.
  • Die Eingangstür muss im geöffneten Zustand eine Breite von 90 cm aufweisen.
  • Alle Bedienelemente wie Türbeschläge, Lichtschalter, Türklingel müssen auf einer Höhe von 85 cm angebracht werden.
  • In der Wohnung ist zur Haustür eine Gegensprechanlage mit Türöffner vorzusehen.
  • Die Eingangstür muss kraftbetätigt und manuell zu öffnen und zu schließen sein.
Darüber hinaus empfiehlt die KBV-Wohnberatung:
  • Die Hauptwege müssen mindestens 120 cm breit sein (nach DIN 18024, Teil 1).
  • Große Glasflächen müssen kontrastreich gekennzeichnet und bruchsicher sein (nach DIN 18024, Teil 2).
  • Der Eingang sollte hell beleuchtet sein.
  • An Eingangstüren sind Weitwinkelspione in Augenhöhe (150 bis 160 cm) anzubringen. Für Rollstuhlfahrer beträgt die Augenhöhe ca. 120 cm.
  • Bei eingesetzten, kraftbetätigten (elektromotorischen oder hydraulischen) Türschließ- und -öffnungshilfen sollte die Verzögerungszeit einstellbar sein, damit auch langsames Hindurchgehen möglich ist.
Treppe/ Treppenhaus:
Aus DIN 18025, Teil 1:
  • Neben den Treppenauf- und -abgängen muss die Bewegungsfläche 150 cm breit sein.
Darüber hinaus empfiehlt die KBV-Wohnberatung:
  • Die Treppenbreite darf eine Breite von 120 cm nicht unterschreiten.
  • Der Treppenlauf sollte nicht gewendelt sein.
  • An der Treppe sind beidseitig Handläufe mit 3 cm bis 4,5 cm Durchmesser anzubringen. Der innere Handlauf darf nicht unterbrochen werden. Äußere Handläufe müssen in 85 cm Höhe und 30 cm waagerecht über den Anfang und das Ende der Treppe hinausragen (nach DIN 18024, Teil 2).
  • Anfang und Ende des Handlaufs sind frühzeitig durch ertastbare Hinweise kenntlich zu machen (nach DIN18024, Teil 2).
  • Stufenunterschneidungen sind unzulässig (nach DIN18024, Teil 2).
  • Stufenkanten müssen mit einem Kontraststreifen deutlich sichtbar markiert sein (nach DIN 18024, Teil 2).
  • Treppenpodeste und Treppen sind hell und schattenfrei zu beleuchten (nach DIN 18024, Teil 2).
  • Bei längeren Treppen sollte nach höchstens 15 Stufen ein Zwischenpodest von mindestens 135 cm Tiefe vorhanden sein, wenn möglich mit einer Sitzmöglichkeit.
  • In Treppenhäusern mit automatischer Lichtschaltung muss der Zyklus so eingestellt werden, dass ein älterer Mensch den höchsten Punkt, unterbrochen durch kleine Pausen, problemlos erreichen kann, ohne dass sich das Licht vorher ausschaltet.
Wohnräume:
Aus DIN 18025, Teil 1:
  • Grundsätzlich muss im Wohnraum unabhängig von Bewegungsflächen für Türen und andere Objekte eine allgemeine Bewegungsfläche von 150 cm Breite und 150 cm Länge zur Verfügung stehen. Diese Bewegungsfläche kann mit anderen Bewegungsflächen überlagert werden.
  • Die Bewegungsfläche vor Schränken, Regalen und Kommoden muss mindestens 150 cm tief sein.
  • Die Fensterbrüstungen sollten ab 60 cm Höhe durchsichtig sein.
  • Bodenbeläge in Wohnräumen müssen rutschhemmend, rollstuhlgeeignet und fest verlegt werden. Sie dürfen sich nicht elektrostatisch aufladen.
  • Individueller Wärmebedarf muss bei bestimmten Behinderungen oder Einschränkungen für 365 Tage im Jahr erfüllbar sein, eventuell durch eine Zusatzheizung.
  • Betätigungselemente und alle Schalter im Wohnraum müssen einen seitlichen Abstand zur Wand von mindestens 50 cm haben und in einer allgemeinen Höhe von 85 cm angebracht sein. Die Heizkörperventile müssen in einer Höhe zwischen 40 cm und 85 cm bedient werden können.
  • Fernsprechanschluss muss vorhanden sein.
  • Die Statik der Decken- und Wandkonstruktion muss die Montage einer Liftersystemtechnik erlauben.
Darüber hinaus empfiehlt die KBV-Wohnberatung:
  • Fenster und Fenstertüren im Erdgeschoss sollten einbruchsicher sein.
  • Offenstehende Fensterflügel sollten nicht so in die Wohnung hineinragen, dass eine Stoßgefahr für sehbehinderte oder blinde Menschen besteht.
  • In Nähe der Raumdecke sollte ein Elektroanschluss für ein Liftersystem vorhanden sein.
  • Alle Bereiche des Kleiderschranks sollten gut einsehbar und zugänglich sein.
  • Schubladen sind mit Schubladenstopps abzusichern.
Bad/ WC:
Aus DIN 18025, Teil 1:
  • Die Badezimmertür muss nach außen aufgehen und im Notfall von außen entriegelbar sein.
  • Die Bewegungsflächen vor Einrichtungsgegenständen müssen 150 cm x 150 cm betragen.
  • Das Bad ist mit einem stufenlos befahrbaren Duschplatz auszustatten. Das nachträgliche Aufstellen einer mit einem Lift unterfahrbaren Badewanne im Bereich des Duschplatzes muss möglich sein.
  • Der Waschtisch sollte flach und unterfahrbar sein; ein Unterputz- oder Flachaufputzsiphon ist vorzusehen. Der Waschtisch muss für die Belange des Nutzers in die ihm entsprechende Höhe montiert werden können.
  • Sanitärarmaturen sind als Einhebel-Mischbatterien mit Temperaturbegrenzern und schwenkbarem Auslauf vorzusehen.
  • Die Sitzhöhe der Toilette muss 48 cm betragen.
  • Die Beheizung muss je nach individuellem Bedarf ganzjährlich möglich sein, z.B. durch eine Zusatzheizung.
Darüber hinaus empfiehlt die KBV-Wohnberatung:
  • Das Bad sollte hell beleuchtet und kontrastreich gestaltet sein.
  • Die Wasserarmaturen der Badewanne müssen beim Sitzen in der Wanne erreichbar sein.
  • Der Boden der Badewanne sollte genauso tief liegen wie der Fußboden.
  • Die Bodenbeläge sollten rutschfest, aber leicht zu reinigen sein.
Küche:
Aus DIN 18025, Teil 1:
  • Bewegungsflächen von 150 cm x 150 cm vor bzw. zwischen der Kücheneinrichtung müssen eingehalten werden.
  • Herd, Arbeitsplatte und Spüle müssen für die Belange der Bewohnerin und des Bewohners auf entsprechender Arbeitshöhe angebracht und uneingeschränkt unterfahrbar sein.
  • Herd, Arbeitsplatte und Spüle sollten über Eck angeordnet werden.
Darüber hinaus empfiehlt die KBV-Wohnberatung:
  • Die Arbeitsfläche sollte wegen der Sitzposition eine Höhe von ca. 80 cm aufweisen. Da der Bereich der Spüle unterfahrbar sein soll, ist ein möglichst flaches Spülbecken zu wählen.
  • Im Arbeitsbereich sollten zusätzliche Steckdosen angebracht werden.
  • Oberschränke sollten so tief montiert werden, dass auch das oberste Fach vom Rollstuhl aus erreichbar ist. Ggf. sind in der Höhe verfahrbare Oberschränke einzusetzen.
  • Unterschränke sollten mit Schubfächern ausgestattet sein.
  • Die Bodenbeläge sollten rutschfest, aber leicht zu reinigen sein.
  • Küchenelemente sollten kontrastreich gestaltet und Sicherheitszonen (z.B. Kochplatten) signalwirksam markiert sein.
  • Bedienelemente wie z.B. Schalter sollten sich nicht in Höhe des Stoßkantenbereichs von Rollstühlen befinden.

Die KBV-Wohnberatung

Die Wohnberatungsstelle des Kompetenzzentrum Barrierefreiheit Volmarstein (KBV) der Evangelischen Stiftung Volmarstein in Wetter/ Ruhr bietet Bürgerinnen und Bürgern in Wetter, Hattingen, Herdecke, Sprockhövel und Witten qualifizierte und unabhängige Unterstützung bei allen Fragen der Wohnraumanpassung.

Ziel der Beratung ist, die selbständige Lebensführung von älteren, behinderten oder erkrankten Menschen in ihrer vertrauten Umgebung so lange wie möglich zu erhalten.

In der senioren-/ behindertengerechten Musterwohnung und der ständigen Hilfsmittelausstellung des KBV können Lösungsmöglichkeiten für unterschiedliche Problembereiche demonstriert und vielfältige Hilfsmittel von Ratsuchenden und Interessenten ausprobiert werden.

Die KBV-Wohnberatung ist eine Initiative im Rahmen des Projektes "Wohnberatung für Bürgerinnen und Bürger in NRW" und wird durch das Land NRW, den Ennepe-Ruhr-Kreis und die Pflegekassen gefördert.

KBV - Wohnberatung

Kompetenzzentrum Barrierefreiheit Volmarstein
Im Hilingschen 15
58300 Wetter/ Ruhr

Telefon: 02335/ 9681-22
Telefax: 02335/ 9681-19
E-Mail: wohnberatung@kb-esv.de

Ihre Ansprechpartner:

Hans-Werner Geburek
Michael Hubert