Kriterienkataloge Anforderungen an die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung.
Unter Federführung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS), in Zusammenarbeit mit der Behinderten-Selbsthilfe NRW und der Agentur Barrierefrei NRW, ist es gelungen, sich auf Kriterien zu verständigen, die einer Bestandsaufnahme von Gebäuden in NRW zugrunde gelegt werden sollen. Im Sinne der UN-Konvention haben Experten in eigener Sache auf der Grundlage ihrer langjährigen Erfahrung die Kriterien ganz wesentlich mit entwickelt.
Materialliste
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Anforderungen an die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung. Kriterienkataloge.
Erste Zusammenfassung der Beratungsergebnisse (MAGS, 2017).