Broschüre Empfehlungen für Träger öffentlicher Belange zum strategischen Umgang mit Leichter Sprache

Um einen strategischen Umgang mit Leichter Sprache zu finden, ist es wichtig, dass sich die Träger öffentlicher Belange in ihrer Gesamtverantwortung für die Umsetzung der UN-BRK die menschenrechtliche Bedeutung dieses Instruments bewusstmachen. Zunächst stellt sich die Frage: Was ist Leichte Sprache überhaupt, insbesondere in Abgrenzung zu anderen Formen der sprachlichen Vereinfachung, die zum Beispiel als (leicht) verständliche oder einfache Sprache bezeichnet werden? Anschließend werden die Pflichten der Träger erläutert sowie Empfehlungen für den Einsatz der Leichten Sprache gegeben.

Materialliste

  • Empfehlungen für Träger öffentlicher Belange zum strategischen Umgang mit Leichter Sprache

    Vom Inklusionsbeirat Nordrhein-Westfalen beschlossene Empfehlung (1. Auflage, Juni 2019).
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