Online-Artikel Vollständige Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr
Die Definition wurde im Rahmen der Studie „Vollständige Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr nach dem novellierten Personenbeförderungsgesetz (PBefG)“ mit Förderung des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW (MBWSV) entwickelt (2016).
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Definition „Vollständige Barrierefreiheit“ (PBefG)
Definition „Vollständige Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr“ zum novellierten Personenbeförderungsgesetz (PBefG)