Online-Artikel Vollständige Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr

Die Definition wurde im Rahmen der Studie „Vollständige Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr nach dem novellierten Personenbeförderungsgesetz (PBefG)“ mit Förderung des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW (MBWSV) entwickelt (2016).

Materialliste

  • Definition „Vollständige Barriere­freiheit“ (PBefG)

    Definition „Vollständige Barriere­freiheit im öffentlichen Personen­nah­verkehr“ zum novellierten Personen­beförderungs­gesetz (PBefG)
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