30.07.2024 Radio-Beitrag: Wie läuft die Umsetzung des BFSG?

Mit Paketen gefüllter Miniatur-Einkaufswagen, der auf einer Laptop-Tastatur steht.

Ab Juni 2025 sind viele private Unternehmen verpflichtet, Online-Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Noch läuft die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) langsam. Welche Gründe gibt es dafür? Annika Nietzio vom Projekt Agentur Barrierefrei NRW am KBV beantwortet die wichtigsten Fragen dazu in einem Interview im WDR 5 Wirtschaftsmagazin.

Barrierefreie Websites sind für viele Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen und unterschiedlichen Hilfsmitteln nutzbar. Zum Beispiel, gibt es gute Farbkontraste und gut lesbare Schrift. Bilder und Video haben alternative Beschreibungen. Interaktive Elemente sind einfach zu bedienen, auch mit der Tastatur. Hilfreiche Fehlermeldungen unterstützen, wenn es doch mal Problem mit einer Eingabe gibt.

Diese Anforderungen sind in Standards genau festgelegt. Dabei ist die Barrierefreiheit einer Website nicht unbedingt anzusehen. Es braucht keinen großen Button „Hier Barrierefreiheit einschalten.“ Vielmehr sollte die Barrierefreiheit von Anfang bei der Entwicklung mit bedacht werden. So können Menschen mit Behinderungen die Website gut nutzen, ohne erst umständlich Zusatzfunktionen aktivieren zu müssen. Und auch für allen anderen Nutzerinnen und Nutzer machen sich z. B. eine klare Struktur, verständliche Anweisungen oder gute Lesbarkeit positiv bemerkbar.

Annika Nietzio gibt auch einige Tipps für Unternehmen, die sich nun mit dem Thema beschäftigen: Fangen Sie frühzeitig an und verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über die Barrierefreiheit. Bauen Sie Kompetenzen in Ihrem Team auf und beziehen Sie Fachleute mit ein. Oft können Synergien genutzt werden, wenn Updates des Systems anstehen und in den neuen Version die Barrierefreiheit besser berücksichtigt werden kann. Hören Sie auch auf das Feedback Ihrer Kundinnen und Kunden.