Leitfaden Leitfaden für den Einsatz von Gebärdensprach-Filmen
Der Leitfaden ist im Jahr 2006 im Rahmen des Projekts Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik entstanden. Im Projekt bzw. einer Umfrage des zuständigen Ministeriums wurde damals festgestellt, dass die Anforderungen von Menschen mit Lernschwierigkeiten und gehörlosen Menschen in der ersten Version der Verordnung (BITV) des Bundes nicht ausreichend berücksichtigt waren. Daher wurde die Forderung nach Leichter Sprache und Online-Inhalten in Deutscher Gebärdensprache (DGS) entsprechend durch die BAG Selbsthilfe formuliert.
Da die in 2011 durchgeführte Überarbeitung der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 auf Grundlage der Aussagen dieses Leitfadens stattgefunden hat und die grundsätzlichen Aussagen zur Konzeption eines Angebots, das Videos in Deutscher Gebärdensprache enthält, technikunabhängig formuliert sind, ist der Leitfaden viele Jahre lang aktuell gewesen und dokumentiert die Entwicklung der heutigen Anlage 2 der BITV zu DGS-Videos.
Der Leitfaden, der viele Jahre über die inzwischen nicht mehr verfügbaren Websites di-ji.de und wob11.de online stand, war damals als Ergänzung zum Verständnis der in der Anlage 2 Teil 1 der BITV 2.0 formulierten Anforderungen an Webangebote des Bundes gedacht. Die parallel zum Leitfaden angelegte Best-Practice Webpräsenz zur Demonstration der Einbindung von DGS-Videos ist inzwischen nicht mehr online und höchstens über Web-Archive verfügbar.
Materialliste
-
Leitfaden für den Einsatz von Gebärdensprach-Filmen in multimedialen Anwendungen
Die BAG SELBSTHILFE hat im Rahmen des Projekts Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik (AbI) gemeinsam mit dem DGB (Deutscher Gehörlosenbund e.V.) ein Projekt umgesetzt: das BIMM-Projekt („Barrierefreies Internet und Multimedia für gehörlose Menschen“-Projekt). Der vorliegende Leitfaden ist Ergebnis dieses Projekts (Stand: Juni 2006).