05.06.2024 Update: Digitale Barrierefreiheit
Ab Juni 2025 werden die ersten Branchen bzw. Unternehmen wie Verlage, Banken und der Online-Handel, durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zu Barrierefreiheit verpflichtet. KBV-Mitarbeitende haben dazu in Hagen während der SIHK-Digitalwoche 2024 informiert.
Die Ergebnisse und Angebote des Teilhabe 4.0-Projekts wurden von den KBV-Mitarbeitenden Frank Reins und Dr. Birgit Scheer am 4. Juni im Truck des Verbundprojekts „Digitalise_SWF“ vorgestellt. Zu den im nächsten Jahr in Kraft tretenden Verpflichtungen für die Privatwirtschaft besteht aktuell noch viel Beratungsbedarf. Nicht allen Unternehmen, die e-Commerce-Angebote betreiben, sind die neuen Regelungen zur digitalen Barrierefreiheit bereits bekannt.
Digitale Barrierefreiheit in den eigenen Dienstleistungsangeboten mitzudenken, kann den Kundenkreis deutlich erweitern. Darüber hinaus bietet es Chancen dem Fachkräftemangel durch die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu begegnen und ältere Mitarbeitende im Unternehmen weiter zu beschäftigen. Ein universelles Design von Produkten und Dienstleistungen hilft allen Menschen, und nicht nur Menschen mit Behinderungen.
Unterstützung dazu, wie dies umgesetzt werden kann, finden Interessierte in den beiden im Projekt „Teilhabe 4.0“ entwickelten Angeboten Toolbox und Schulungsportal.