15.10.2024 Stand der Umsetzung der UN-BRK in Deutschland

Ein Foto zeigt eine Mauer aus Bausteinen, die so durchbrochen ist, dass ein Weg zwischen der Mauer durchführt. Ein roter Pfeil markiert diesen Weg.

Die jüngsten Empfehlungen des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum Umsetzungsstand der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland wurden vor einem Jahr veröffentlicht. Jetzt sind die sogenannten abschließenden Bemerkungen in deutscher Übersetzung verfügbar.

Dies ist ein wichtiger Schritt, damit sich alle Menschen über die „Abschließenden Bemerkungen des UN-Fachausschusses“ informieren können. Die Empfehlungen vom 3. Oktober 2023 ergänzen die erste Version von 2015. Das heißt, beide Versionen sind relevant und müssen, sofern noch nicht geschehen, weiterhin von Deutschland umgesetzt werden.

Das Dokument enthält zahlreiche Empfehlungen und Forderungen, wie Deutschland die UN-BRK in den nächsten Jahren umsetzen sollte.

Der UN-Fachausschuss empfiehlt Deutschland:

„8. [...] a) Strategien zur Verstärkung des Engagements in allen Ressorts zu entwickeln, um sicherzustellen, dass das Thema Behinderung in allen Bereichen von Staat und Gesellschaft als Querschnittsthema anerkannt wird, und behinderungsbezogene Maßnahmen wirksam in alle Bereiche des Rechts einzugliedern;“

Gefordert wird darüber hinaus unter anderem eine stärkere Einbeziehung der Privatwirtschaft:

„12. Unter Hinweis auf seine Allgemeine Bemerkung Nr. 6 (2018) empfiehlt der Ausschuss dem Vertragsstaat, a) die im Koalitionsvertrag von 2021 abgegebenen Zusagen zu erfüllen und den gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung und der spezifischen Rechte aus dem Übereinkommen auf alle privaten Stellen, die Güter und Dienstleistungen für die Allgemeinheit anbieten, zu erweitern und wirksame Rechtsbehelfe zur Durchsetzung der entsprechenden Verpflichtungen bereitzustellen;“

In Bezug auf Barrierefreiheit ist der Ausschuss besorgt über:

„19. [...] a) die enge, auf die verpflichtenden Anforderungen beschränkte Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, unter Auslassung wichtiger Bereiche [...]
b) das unzureichende Angebot an bezahlbarem barrierefreiem Wohnraum im Vertragsstaat und die oft unzureichenden Baustandards der Bundesländer;
c) die weitgehend fehlende Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr;
d) den Mangel an institutionalisierten Mechanismen für die Partizipation von Organisationen von Menschen mit Behinderungen an der Entwicklung von Standards für Barrierefreiheit.“

Das Dokument ist an verschiedenen Stellen verfügbar:

Wissenswertes zur UN-BRK