28.05.2025 Neuer Praxis-Ratgeber erschienen – so gelingt Kommunikation in Leichter Sprache

Deckblätter der beiden BMAS-Ratgeber.

Pünktlich zum Internationalen Tag der Leichten Sprache am 28. Mai ist der neue kostenlose Ratgeber Leichte Sprache des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Netzwerks Leichte Sprache e.V. erschienen – unter anderem auch mit Beiträgen vom Büro für Leichte Sprache des Kompetenzzentrums Barrierefreiheit Volmarstein.

In zwei Bänden mit vielen praxisnahen Beispielen erfahren Sie, welche aktuellen Regeln für Leichte Sprache es gibt – und wie Sie Texte und Informationen klar und für alle verständlich gestalten können.

Heft 1: „Regeln für Leichte Sprache“

Heft 1 bietet eine Übersicht der aktuellen Regeln zum Verfassen von Texten in Leichter Sprache, im Einklang mit den Empfehlungen der DIN SPEC 33429.

Sie lernen, wie Sie kurze Sätze und bekannte Wörter nutzen und warum komplizierte Fachbegriffe vermieden werden sollten. Schritt für Schritt werden Sie dabei unterstützt, Texte für alle Menschen verständlich zu formulieren. Zahlreiche Praxisbeispiele helfen dabei, denn hier werden Formulierungen in schwerer und in Leichter Sprache gegenübergestellt.

Heft 2: „Arbeiten mit Leichter Sprache“

Dieses 2. Heft beinhaltet vielfältige Tipps und Beispiele für die Gestaltung von Broschüren, Webseiten und für die mündliche Kommunikation in Leichter Sprache. Darüber hinaus werden Umsetzungsvorschläge für verschiedene Medienkanäle gegeben.

Zudem finden Sie Hinweise zur Planung von Übersetzungsprojekten sowie Qualitätskriterien für die Beurteilung guter Leichter Sprache. Ergänzt werden die Ausführungen durch Interviews mit Personen, die sich täglich mit Leichter Sprache auseinandersetzen.

Die Autor*innen

Der zweibändige Ratgeber ist vollständig in Leichter Sprache verfasst und wurde gemeinsam von zahlreichen Expertinnen und Experten entwickelt. Auch das Büro für Leichte Sprache Volmarstein - angesiedelt bei der KBV gGmbH, dem Träger der Agentur Barrierefrei NRW – hat seine Expertise eingebracht: zu finden unter anderem in den Kapiteln „Leichte Sprache im Gesetz“ und „Künstliche Intelligenz und Leichte Sprache“.

Weitere Hinweise