13.12.2024 Neue Handreichung: Barrierefreie Wahllokale
Rechtzeitig zur Vorbereitung der Bundestagswahl 2025 hat die Bundesfachstelle Barrierefreiheit die Empfehlungen für die Kommunen zur Einrichtung von und Information über barrierefreie Wahllokale aktualisiert. Die Handreichung enthält Checklisten von der baulichen Barrierefreiheit, über die digitalen Online-Informationen für Bürgerinnen und Bürger zu den Wahllokalen bis zur Kommunikation vor Ort.
Die Handreichung barrierefreie Wahllokale richtet sich insbesondere an Kommunen, die die Wahllokale einrichten. Berücksichtigt wurden die Anforderungen von Bürgerinnen und Bürgern mit unterschiedlichen Behinderungen. Die Handreichung enthält nicht alle Anforderungen, bietet aber immer auch Querverweise auf die vollständigen Standards und Richtlinien, wie beispielsweise die DIN EN 301 549 für digital bereitgestellte Informationen. Mithilfe dieser Informationen sollen Menschen mit Behinderung, die Möglichkeit erhalten, sich vorab detailliert über die Zugänglichkeit des Wahllokals zu informieren.
Für Nordrhein-Westfalen bietet die informierBAR NRW online detaillierte Informationen zur Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Gebäude, in denen möglicherweise auch Wahllokale eingerichtet sein können. Aufgrund der aktuell angekündigten Kürzung der Mittel der Agentur Barrierefrei NRW, wird das KBV, Träger der Agentur Barrierefrei NRW, dieses Angebot zukünftig voraussichtlich nicht mehr weiter pflegen und keine neuen Gebäude mehr erheben können.
Unterstützung bei der barrierefreien Gestaltung von digitalen Angeboten ist weiterhin Teil des Angebots der Agentur Barrierefrei NRW für Behörden in NRW. Andere Anbieter, außerhalb von NRW, oder auch private Anbieter haben die Möglichkeit, die Angebote des KBV wie Tests und Schulungen zur Barrierefreiheit von Webseiten und Dokumenten in Anspruch zu nehmen. Auch zur barrierefreien Gestaltung von Gebäuden bietet das KBV Schulungen an.