12.02.2026 Bundeskabinett beschließt Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG)
Die Änderungen des neuen Gesetzesentwurfs zum BGG sind vom Bundeskabinett beschlossen worden. Ziel ist eine Verbesserung der Barrierefreiheit im öffentlichen und privaten Bereich. Selbsthilfeverbänden gehen die Änderungen nicht weit genug, insbesondere was die Verpflichtung der Unternehmen betrifft.
Neuerungen, die die aktuell vom Bundeskabinett beschlossenen BGG-Änderungen mit sich bringen sind u.a.:
Ende 2025 hatten Verbände die Möglichkeit zu dem jetzt beschlossenen Gesetzesentwurf Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen im Rahmen der Länder- und Verbändebeteiligung sind im Webangebot des BMAS veröffentlicht.
Bisher waren nach dem BGG nur Träger öffentlicher Gewalt, zum Beispiel Dienststellen und sonstige Einrichtungen der Bundesverwaltung einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, bundesunmittelbaren Anstalten und bundesunmittelbaren Stiftungen des öffentlichen Rechts, zur Barrierefreiheit verpflichtet. Ausgewählte Dienstleistungen und Produkte, die von Unternehmen angeboten werden, sind über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) seit Mitte letzten Jahres zu Barrierefreiheit verpflichtet. Dies betrifft aber überwiegend den Bereich des E-Commerce sowie einzelne Branchen (u.a. Banken, Verlage). Daher hatten sich die Verbände von der Änderung des BGG mehr Barrierefreiheit im privaten Sektor erhofft.
Der Text des aktuell vom Kabinett zugestimmten Gesetzestextes ist über die Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) verfügbar. Über die BMAS-Webseite wird auch über den weiteren Stand des Gesetzgebungsverfahrens wie das Inkrafttreten, nach dem Beschluss des Bundestags, informiert.