17.03.2025 Test der Barrierefreiheit öffentlicher Webseiten: Es bleibt weiterhin viel zu tun

KI generierte Grafik mit den 4 Grundprinzipien zum Monitoring 2022-2024 von Web und Apps

Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT) hat den aktuellen Bericht an die Europäische Kommission zur Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen von Webauftritten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen veröffentlicht. Erneut hat kein Webauftritt und keine mobile Anwendung die vollständige Barrierefreiheit erreicht.

Gemäß Artikel 8 der Richtlinie (EU) 2016/2102 berichtet Deutschland regelmäßig an die Europäische Kommission den aktuellen Stand der Umsetzung der Web-Richtlinie. Der aktuell veröffentlichte Bericht ist bereits der zweite Bericht.

Die Autoren des Berichts stellen fest:

„Die Fortschritte hinsichtlich der digitalen Angebote öffentlicher Stellen fallen im vorliegenden Berichtszeitraum gegenüber dem Berichtszeitraum 2020/2021 gering aus.“

Schaubild mit den 4 Bereichen digitaler Barrierefreiheit: Wahrnehmbar, Bedienbar, Verständlich und Robust.

In Bezug auf die vier Grundprinzipien der digitalen Barrierefreiheit wurde Folgendes festgestellt:

  • Webauftritte: gleichbleibende Entwicklung der Prinzipien Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit und Verständlichkeit, nur beim Prinzip Robustheit eine positive Veränderung.
  • Dokumente: Beim Prinzip technologische Robustheit eine negative Entwicklung und die Erfolgsquote für das Prinzip Verständlichkeit verbessert.
  • Mobile Anwendungen: Für alle vier Prinzipien eine negative Entwicklung.

Die Ergebnisse machen deutlich, dass die Umsetzung der Anforderungen für die digitale Barrierefreiheit keine einmalige Aufgabe ist, sondern ein kontinuierlicher Prozess, in dem Barrierefreiheit von Anfang an berücksichtigt werden muss. Details hierzu sind im Monitoring-Bericht zu finden. Insbesondere sind „einmalige Implementierungen von Technologien Dritter [...] aktuell nicht in der Lage, die geforderte Konformität der digitalen Barrierefreiheit vollumfänglich herzustellen.“ Dazu zählen laut dem Bericht sogenannte Overlay-Tools.

In Bezug auf die Sensibilisierung stellt der Bericht fest:

„Die Sensibilisierung und das Bewusstsein für die digitale Barrierefreiheit haben im vorliegenden Berichtszeitraum bei den öffentlichen Stellen insgesamt zugenommen. Häufig gibt es jedoch Herausforderungen bei der Umsetzung der Anforderungen. Insbesondere die Webauftritte und mobilen Anwendungen kleinerer öffentlicher Stellen wie zum Beispiel kommunaler Stellen oder Schulen sind häufig nicht barrierefrei. Die Gründe dafür können unterschiedlich sein.“

Beim Großteil der getesteten Angebote fehlte eine Erklärung zur Barrierefreiheit mit einem entsprechenden Feedback-Mechanismus bzw. falls vorhanden, wurden die Anforderungen an diese nicht immer erfüllt.

Im Bericht finden sich auch Anregungen und Lösungsvorschläge, um Webauftritte und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen zukünftig barrierefreier zu
gestalten.