Forschungsinstitut Technologie und Behinderung Digitalisierung inklusiv denken – Zukunft barrierefrei gestalten!

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Digitalisierung inklusiv denken – Zukunft barrierefrei gestalten!

Teilhabe 4.0-Logo mit Claim

„Zukunft barrierefrei gestalten“ ist das Motto des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am heutigen 5. Mai. Und genau das ist auch das Ziel des Projekts Teilhabe 4.0 für die digitale Arbeitswelt.

Mitarbeiter*innen von KBV und der BAG Selbsthilfe unterstützen im Projekt Teilhabe 4.0 öffentliche Verwaltungen und Unternehmen bei der barrierefreien Gestaltung ihrer digitalen Angebote.

Folgen Sie „Teilhabe 4.0“ in den sozialen Medien auf Facebook, LinkedIn und Instagram und informieren Sie sich über die Aktivitäten und Inhalte des Projektes sowie über aktuelle Themen zur digitalen Barrierefreiheit und unser Schulungsangebot.

Online-Banking, Urlaubsplanung, Bahnfahren oder die Nutzung eines Bankautomaten – digitale Anwendungen bestimmen den Alltag. Aber nur wenige davon sind barrierefrei. Vielen Privatunternehmen fehlt für die entsprechende Umsetzung das Knowhow. Genau dafür haben das Kompetenzzentrum Barrierefreiheit Volmarstein (KBV) und die BAG SELBSTHILFE gemeinsam Angebote im Projekt „Teilhabe 4.0“ entwickelt, auf die sie anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai aufmerksam machen.

Mitarbeitende aus Privatunternehmen, aber auch von Behörden können hier lernen, wie sie zum Beispiel eine barrierefreie Website umsetzen oder entsprechende Dokumente erstellen, aber auch wie eine gelungene Kommunikation mit potenziellen Kund*innen aussehen muss, die auf barrierefreie Angebote angewiesen sind.

Das gemeinsame Projekt von BAG SELBSTHILFE und dem Kompetenzzentrum Barrierefreiheit Volmarstein (KBV) wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert.

„Wer nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz sucht, wird heute überwiegend aufgefordert, sich online zu bewerben und auch an den meisten Arbeitsplätzen geht ohne digitale Arbeitsmittel nichts mehr. Deshalb müssen Computer, Telefondienste, Automaten und vor allem auch Internetauftritte ab Sommer 2025 so ausgestattet sein, dass auch Menschen mit Behinderungen sie uneingeschränkt nutzen und so vollumfänglich teilhaben können. Das gilt nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für private Anbieter bestimmter Waren und Dienstleistungen also künftig ähnlich, wie dies für Behörden nach dem Behindertengleichstellungsgesetz schon seit geraumer Zeit der Fall ist. Um eine schnelle – und die längst überfällige – Umsetzung gewährleisten zu können, unterstützen wir die entsprechenden Verantwortlichen mit einem umfassenden Schulungsprogramm“, erklärt Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist der deutsche Gesetzgeber seiner Verpflichtung nach der EU-Richtlinie 2019/882 nachgekommen, auch private Anbieter bestimmter Waren und Dienstleistungen zu einem entsprechenden barrierefreien Angebot zu verpflichten. Davon sind insbesondere digitale Angebote betroffen.

„Digitalisierung kann die Teilhabe von Menschen mit Behinderung nur dann voranbringen, wenn sie von Anfang an inklusiv gestaltet wird. Hierbei wollen wir die Unternehmen aktiv unterstützen. Denn mit einem barrierefreien Angebot können beide Seiten nur gewinnen“, betont Dr. Martin Danner.