Berufliche Teilhabe

Voraussetzung für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist ein barrierefrei gestaltetes Arbeitsumfeld. Dazu gehören neben der baulichen Barrierefreiheit rund um den Arbeitsplatz auch barrierefrei gestaltete digitale Arbeitsumgebungen.

Regeln Sie alle Maßnahmen zur Verbesserung der Situation schwerbehinderter Menschen in Ihrem Unternehmen beispielsweise über eine Inklusionsvereinbarung. Diese kann individuell die Anforderungen des Unternehmens berücksichtigen. Beziehen Sie, sofern vorhanden, die Schwerbehindertenvertretung in den Prozess ein.

Sinnvoll ist bei allen baulichen Maßnahmen oder auch IT-Beschaffungen eine vorausschauende Barrierefreiheit, bei der die Anforderungen der Barrierefreiheit so früh wie möglich im Prozess berücksichtigt werden und nicht erst, wenn dies aufgrund der Beschäftigung von Mitarbeitenden mit Behinderung notwendig wird. Dieses vorausschauende Handeln kann Kosten sparen.

Das KBV bietet u.a. Beratungen, Schulungen und Tests rund um die Barrierefreiheit an. Eine vorausschauende Beratung im Vorfeld kann Mehrkosten bei der Umsetzung von Inklusion vermeiden.

Wir beraten Sie gerne!

Digitale Arbeitsumgebungen

Damit zum Beispiel blinde Menschen am Arbeitsplatz Software und Apps mit Hilfsmitteln wie Screenreadern, die den Bildschirminhalt vorlesen, nutzen können, müssen diese nach den aktuellen Standards barrierefrei gestaltet sein. Arbeitgeber und Arbeitgeber*innen können bereits bei der Beschaffung von IT darauf achten, dass Barrierefreiheit gefordert und bei der Auswahl beziehungsweise Vergabe von Aufträgen berücksichtigt wird. Viele Kriterien der Barrierefreiheit fördern ein universelles Design und bieten somit Vorteile für alle Mitarbeitenden.

Das KBV hat seine Kompetenzen in diesem Bereich bereits in zahlreichen Projekten mit unterschiedlichen Schwerpunkten eingebracht. Wichtig bei den Projekten ist, nach dem Grundsatz „Nichts über uns – ohne uns!“, immer die enge Zusammenarbeit mit der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen und die Nähe zu den Menschen mit Behinderungen beispielsweise in der Evangelischen Stiftung Volmarstein. So konnten in den Projekten entwickelte Prototypen direkt in Kooperation mit dem Berufsbildungswerk (BBW) Volmarstein beziehungsweise der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) in Volmarstein evaluiert und weiterentwickelt werden.

Zeitstrahl in dem durchgehend von 2002 bis 2024 Projekte, Aufträge und Publikationen des KBV zeitlich mit ihren Logos eingeordnet sind, vom Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik 2002 bis 2010 bis zum Teilhabe 4.0-Projekt von 2019 bis 2024.
Projekte und Aufträge des KBV im Zeitraum 2002 bis 2024

Das KBV ist Mitglied im „Cluster Technology for Inclusion and Participation (TIP)“. Im Forschungscluster TIP findet ein multidisziplinärer Austausch zu modernen Technologien zur Förderung der Inklusion und Partizipation von Menschen mit Beeinträchtigungen, Benachteiligungen oder Behinderungen statt.

Sie benötigen mehr Informationen zum Thema, dann nutzen Sie unsere in den Projekten entwickelten Angebote, wie die „Teilhabe 4.0-Toolbox“ oder nehmen Sie an unseren Schulungen teil.

Individuelle Arbeitsplatzanpassungen

Technische Hilfen sind häufig, abhängig von den individuellen Fähigkeiten und Möglichkeiten der schwerbehinderten Arbeitnehmenden, rund um einen Computerarbeitsplatz notwendig. Für diese Arbeitsplatzanpassungen sind vielfältige Hilfsmittel verfügbar.

Das KBV besitzt zum Thema Technische Hilfen langjährige Beratungserfahrungen, sowie eine unabhängige Hilfsmittelausstellung, die sich aktuell im Umbau befindet.

Digitale Assistenten

Menschen mit Lernschwierigkeiten können digitale Assistenten dabei helfen, Arbeitsabläufe zu erlernen und Arbeitsprozesse selbstständig am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt auszuführen. Ein solcher Prototyp ist vom KBV im Projekt miTAS entwickelt worden.

Arbeitssuche und Vorstellungsgespräche

Eine gleichberechtigte berufliche Teilhabe und ein ungehinderter Zugang zum ersten Arbeitsmarkt ist nur gegeben, wenn auch der Bewerbungs- und Recruiting-Prozess barrierefrei gestaltet ist.

Das KBV bietet Website-Tests sowie Schulungen und Beratungen u.a. zum Thema barrierefreies Webdesign an.

Die ebenfalls häufig im Bewerbungsprozess genutzten Videokonferenztools hat das KBV im Projekt Teilhabe 4.0 auf Barrierefreiheit getestet und Empfehlungen für die Auswahl der Tools gegeben.

Baulich barrierefreie Arbeitsstätten

Foto eines stufenlosen, breiten, gepflasterten Zugangs mit geringer Steigung zu einem Gebäude.

Sofern der Arbeitsplatz nicht in einem Bereich liegt, der zu einem öffentlich zugänglichen Gebäude gehört, ist die Barrierefreiheit nicht in der DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen geregelt.

Für Arbeitgeber ist die frühzeitige, vorausschauende Berücksichtigung der Anforderungen der Barrierefreiheit jedoch meist günstiger, als später individuelle Lösungen baulich nachzurüsten. Im Sinne eines „Designs für Alle“ bietet dies darüber hinaus auch Vorteile für andere Mitarbeitende, Kunden und Geschäftspartner.

In der Arbeitsstättenverordnung ist dies geregelt, sobald ein Mitarbeitender mit Schwerbehinderung in einem Unternehmen bzw. Behörde arbeitet.

Im KBV finden Sie Expertinnen und Experten für den Bereich der baulichen Barrierefreiheit.

Arbeitswege - Inklusiv gestalteter Verkehrsraum

Auch der Weg zur Arbeit muss barrierefrei sein. Eine barrierefreie Haltestelle in der Nähe, aber auch Behindertenparkplätze oder barrierefrei gestaltete Ladesäulen können erforderlich sein. Das KBV hat hierzu diverse Projekte mit Anbietern im ÖPNV durchgeführt, um digitale Fahrplanauskünfte barrierefrei zu gestalten, und auch bei der Umsetzung des Personenbeförderungsgesetzes (PBeFG) beraten.

Weitere Informationen sind über das Portal der Agentur Barrierefrei NRW verfügbar.

Weitere Informationen

Mehr Informationen zu den abgeschlossenen Projekten des KBV beziehungsweise früheren Forschungsinstituts Technologie und Behinderung (FTB) im Bereich berufliche Teilhabe, finden Sie im Rehadat Portal Forschung.

E-Mail: digitales@kb-esv.de