Forschungsinstitut Technologie und Behinderung Wie barrierefrei wird in Nordrhein-Westfalen zukünftig gebaut?

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Wie barrierefrei wird in Nordrhein-Westfalen zukünftig gebaut?

07.05.2021

Rampe Flora in Köln

Welche konkreten baulichen und technischen Anforderungen beim barrierefreien Bauen in Nordrhein-Westfalen zu berücksichtigen sind, wird in der „Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen für das Land Nordrhein-Westfalen“ verbindlich geregelt. Diese Verwaltungsvorschrift wird vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen derzeit überarbeitet. Das Bauministerium orientiert sich bei der Überarbeitung an der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen des Deutschen Instituts für Bautechnik.

Die inhaltliche Grundlage für die beiden Verwaltungsvorschriften bilden die DIN 18040 „Barrierefreies Bauen“, Teil 1: „Öffentlich zugängliche Gebäude“ und Teil 2: „Wohnungen“. Jedoch werden nicht alle Anforderungen der DIN 18040 durch die jeweilige Verwaltungsvorschrift für verbindlich erklärt, denn die beiden Verwaltungsvorschriften machen jeweils unterschiedliche Ausnahmen, Anmerkungen und Ergänzungen zu einzelnen DIN-Anforderungen.

Die Agentur Barrierefrei NRW hat die beiden Verwaltungsvorschriften miteinander verglichen. In einer Im PDF Format Gegenüberstellung (PDF, 210 KB) können Sie lesen, welche Anforderungen der DIN 18040 in Nordrhein-Westfalen zurzeit gelten und in welchen Punkten sich Nordrhein-Westfalen an der Musterverwaltungsvorschrift orientieren sollte. Am Ende des Überarbeitungsprozesses könnte ein höherer Standard für die Barrierefreiheit von öffentlich zugänglichen Gebäuden und Wohnungen in Nordrhein-Westfalen dabei herauskommen. Mehr Barrierefreiheit im Wohnungsbau und im öffentlichen Bereich würde das Leben vieler Menschen deutlich leichter machen.